Dänemark ist eines der hundefreundlichsten Reiseländer in Europa. An Stränden, Campingplätzen und Ferienhäusern werden Hunde vielerorts herzlich willkommen geheißen. Gleichzeitig gelten verbindliche gesetzliche Regelungen, die jeder Halter vor der Einreise kennen sollte. Das dänische Hundegesetz von 2010, zuletzt geändert 2014, regelt Einreise, Leinenpflicht und den Umgang mit bestimmten Rassen.
Einreisebestimmungen
Für die Einreise nach Dänemark benötigt jeder Hund einen gültigen EU-Heimtierausweis. Darin muss ein Mikrochip nach ISO-Standard 11784/11785 eingetragen sein, der nachweislich vor der Tollwutimpfung gesetzt wurde. Die Tollwutimpfung muss zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. Als Halter muss man im Ausweis eingetragen sein; reist eine andere Person mit dem Tier, ist eine schriftliche Vollmacht empfehlenswert.
Für die Durchreise mit Hunden verbotener Rassen gilt: Das Verlassen des Fahrzeugs ist erlaubt, soweit es für die Reise notwendig ist.
Verbotene Rassen
Seit dem 17. März 2010 sind Zucht, Haltung und Einfuhr von 13 Hunderassen sowie deren Mischlingen in Dänemark verboten:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Hunde dieser Rassen, die nachweislich vor dem 17. März 2010 in Dänemark gehalten wurden, dürfen weiterhin einreisen, müssen jedoch jederzeit einen Maulkorb tragen und an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden. Rassen mit optischer Ähnlichkeit zu Listenhunden (etwa Staffordshire Bullterrier oder Cane Corso) sollten mit einem Rassezertifikat reisen, um Verzögerungen bei der Einreise zu vermeiden.
Besondere Hundewälder (dänisch: Hundeskove), wie etwa in Blåvand, erlauben das freie Laufen ohne Leine. Auch Hunde verbotener Rassen dürfen dort laufen, sofern sie einen Maulkorb tragen.
Leinenpflicht
In Dänemark gilt eine ganzjährige Leinenpflicht in Wäldern, Naturschutzgebieten, Dünen und bebauten Gebieten. An öffentlichen Stränden besteht zwischen dem 1. April und dem 30. September ebenfalls Leinenpflicht. Strände mit der Auszeichnung Blaue Flagge verbieten Hunde gänzlich oder erlauben ausschließlich das Durchqueren.
Außerhalb der Saison, von Oktober bis März, und an ausgewiesenen Hundestränden (dänisch: Hundestrande) ist das Laufen ohne Leine erlaubt. Die Beschilderung vor Ort gibt stets den aktuellen Stand an. Wir empfehlen, Schilder und Hinweistafeln am Strandeingang grundsätzlich zu beachten, da einzelne Gemeinden eigene Regelungen erlassen können.
Tipps für den Urlaub
Dänemark bietet eine breite Auswahl an hundefreundlichen Ferienhäusern, Campingplätzen und ausgewiesenen Hundestränden. Vor der Abreise empfiehlt es sich, die Regeln am jeweiligen Zielort zu prüfen und die Hinweise vor Ort sorgfältig zu lesen.
Bei einem Beißvorfall gelten in Dänemark strenge Sanktionen; bei Hunden verbotener Rassen kann die Einschläferung des Tieres angeordnet werden. Für verbindliche und aktuelle Informationen empfehlen wir die offiziellen Seiten des dänischen Justizministeriums (justitsministeriet.dk) sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Alle Angaben ohne Gewähr. Gesetze können sich ändern; bitte prüft vor der Reise stets die aktuell gültigen Vorschriften bei den zuständigen Behörden.